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Die Mitte Kanton Bern Parolen Handeln bevor es zu spät ist.
Ja zum Anti-Terrorismus-Gesetz. Die Polizei soll für den Umgang mit Personen, von denen eine terroristische Gefährdung ausgeht, mehr Möglichkeiten erhalten.
Die Polizei soll für den Umgang mit Personen, von denen eine terroristische Gefährdung ausgeht, mehr Möglichkeiten erhalten. Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ergänzt das Instrumentarium der Schweiz in der Terrorismusbekämpfung durch präventive Massnahmen der Polizei.
In den letzten Jahren hat die Schweiz ihr Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung konsequent und Schritt für Schritt verstärkt. Die neuen polizeilichen Massnahmen ergänzen dieses Instrumentarium. Sie sollen dann eingesetzt werden können, wenn von einer Person eine Gefahr ausgeht, die Hinweise jedoch nicht zur Eröffnung eines Strafverfahrens ausreichen. Und sie sollen auch vorbeugend zur Anwendung kommen können; nach der Entlassung aus dem Strafvollzug, unter Umständen auch während eines Strafverfahrens.
Absolute Sicherheit gibt es nicht. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen aber geben wir unseren Sicherheitsbehörden in den Kantonen und beim Bund die Möglichkeiten, die sie brauchen, um ein möglichst hohes Mass an Sicherheit zu erreichen. Die Anwerbung, die Ausbildung und das Reisen in den heiligen Krieg und das Begehen terroristischer Tätigkeiten werden ausdrücklich unter Strafe gestellt.
Das PMT-Gesetz ergänzt die bestehende Strategie des Bundes zur Terrorismusbekämpfung mittels Prävention, Repression und Reintegration.
Terroristische Angriffe sind in der Schweiz nicht mehr nur eine theoretische Gefahr, sondern Realität. Die Angreifer von Morges und Lugano waren den Behörden bekannt. Die Polizei muss frühzeitig Gefahren abwehren können und erhält mit dem neuen PMT die nötigen Instrumentarien dafür.
Ziel ist, schon früh zu erkennen, wenn die Gefahr einer Radikalisierung entsteht – und sie zu stoppen, wenn soziale oder therapeutische Massnahmen nicht mehr ausreichen. Ist die Radikalisierung zu weit fortgeschritten und muss befürchtet werden, dass von dieser Person eine Gefahr für das Leben anderer ausgeht, dann – und erst dann – kommen die polizeilichen Präventionsmassnahmen zum Zug.
Diese Massnahmen greifen in die Grundrechte ein. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind aber konform mit unserer Verfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der UN-Kinderrechtskonvention. Auch der Hausarrest lässt sich EMRK-konform ausgestalten, da dafür zusätzlich zur Bewilligung durch das Bundesamt für Polizei (fedpol) eine richterliche Genehmigung notwendig ist.
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